Was unsere Patienten sagen
Wunschkind
Wir waren sehr zufrieden und haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt! Danke!40 Jahre Wunschbaby Institut Feichtinger
Unser Wunschbaby Institut Feichtinger (WIF) wurde als weltweit erstes privates Kinderwunsch-Institut 1983 von Professor Wilfried Feichtinger gegründet. Nur ein Jahr zuvor verhalf Prof. Feichtinger mit seiner Behandlung dem ersten österreichischen IVF-Baby dazu, das Licht der zu Welt zu erblicken. Vom ersten IVF-Baby, der Präimplantationsdiagnostik, bis hin zu den Tiefen des menschlichen Mikrobioms hat mein Vater Wilfried Feichtinger die Meilensteine der Fortpflanzungsmedizin mitgesetzt. Darauf sind wir sehr stolz und sehen es als unsere Aufgabe auf diesem Gebiet führend zu bleiben.Das WIF hat international einen Trend für IVF-Behandlungen außerhalb von Spitälern gesetzt. Seither wurden weltweit über neun Millionen IVF-Babys gezeugt. Heute kommen ehemalige Wunschbabys zu uns die ihr eigenes Wunschbaby bekommen möchten, wir betreuen somit schon die zweite Generation.Pioniere der Kinderwunschbehandlung
Prof. Wilfried Feichtinger verdanken wir bahnbrechende Innovationen, wie etwa ultraschallgezielte transvaginale Eibläschenpunktion, ein für "Schlüpfhilfe" – assisted hatching“ geeignetes Lasergerätes, die Einfriertechnik von Eizellen und Embryos, die heute noch weltweit angewandt wird, die Einführung der intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) in Österreich bis hin zur ersten erfolgreichen Präimplantationsdiagnostik Österreichs. Mit diesen Entwicklungen hat das WIF Meilensteine bei der Kinderwunschbehandlung gesetzt.Die Arbeit an der Wurzel des Lebens motiviet uns nach wie vor und ich möchte immer weitere und bessere Möglichkeiten finden, um unseren Wunschbaby Paaren zu helfen. Daher setzten wir weiterhin auf innovative Zukunftsforschung in unserem Haus und bieten eine Vielzahl an personalisierten und individualisierten Therapien an. Das garantiert eine hohe Erfolgsquote für unsere Kinderwunsch Paare.Mehr als 20.000 Kinder sind seit der Gründung durch die Unterstützung des Wunschbaby Institut Feichtinger auf die Welt gekommen. Die Nachfrage steigt, da sich immer mehr Paare erst in einem späteren Lebensabschnitt ein Kind wünschen. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns, Sie auf dem Weg zu Ihrem Wunschbaby begleiten zu dürfen.Gesundheit in der Menopause
„Obwohl die meisten mit der Menopause negative Aspekte wie unangenehme Hitzewallungen, Schlafstörungen, Stimmungsveränderungen, andere körperliche Leiden wie Osteoporose, Scheidentrockenheit assoziieren, ist es schlichtweg so, dass die Menopause einer besonderen ärztlichen Betreuung bedarf, wie die anderen Lebensabschnitte einer Frau. Die körperlichen Veränderungen beruhen auf Regelkreisstörungen im Hormonhaushalt, besonders über die geringere Östrogenproduktion wird der Knochenaufbau negativ beeinflusst, Haut und Schleimhäute verlieren ihre Elastizität und Sprungkraft. Die mangelnde Estrogenisierung der Schleimhäute kann wiederum Blasenschwäche verstärken. Da oft eine Hemmschwelle von Seiten der Patientinnen besteht, solche Symptomatik anzusprechen, oder diese als normal zum Alter gehörig eingestuft wird, „sehe ich Ärztinnen in der Aufklärungspflicht. Ähnlich wie Mädchensprechstunden für junge Adoleszentinnen angeboten werden, muss auch die Menopausensprechstunde praktiziert und den Frauen Therapiemassnahmen offeriert werden.Zu den Therapieoptionen gehören neben pflanzlichen Wirkstoffen und Vitaminsubstitution, Hormonersatztherapie und gegebenenfalls auch Psychopharmaka beispielsweise bei hartnäckigen Hitzewallungen. Eine Aufklärung und eine genaue Anamnese sind unabdinglich um die individuelle Situation für jede Frau einschätzen und gezielt leitliniengerecht therapieren zu können. Es gibt auch eine Gruppe von jungen Frauen mit primärer Ovarialinsuffizienz, welche unbedingt über mögliche Therapieansätze aufgeklärt werden müssen, um langfristig zum Beispiel vor allem auch die Knochengesundheit zu gewährleisten.Kinderwunsch: Blutung in der Frühschwangerschaft
Welche Ursachen dahinter stecken können, wie häufig es vorkommt und was sonst noch wichtig ist, erfahren Sie in dieser Podcast-Episode mit Dr. Nazira Pitsinis und Christian Wallner.Liebes Feichtinger-Team!
Vielen Dank für die liebevolle Aufnahme und Betreuung während der Zeit der Hoffnung und des Bangens. Genau vor einem Jahr, beim dritten Versuch hat es dann geklappt. Heute ist unser Zwerg schon beinahe 5 Monate alt. Ein Leben ohne unseren „Sonnenschein“ könnten wir uns gar nicht mehr vorstellen! Danke für alles Familie F.Lesen Sie mehr

Rechtliche Grundlagen
Seit 1. Juli 1992 ist das in Österreich so genannte Fortpflanzungs-Medizingesetz (FmedG) in Kraft.
Grundsätzlich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und nur mit schriftlichem Einverständnis erlaubt. Im Falle einer Lebensgemeinschaft muss die Zustimmung zusätzlich in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls erteilt werden. In Österreich ist eine künstliche Befruchtung nur dann zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos waren oder aussichtslos sind.
Die Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung im Sinne des FMedG sind:
- Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau
- Vereinigung von Eizellen und Samenzellen außerhalb des Körpers
- Einbringen entwicklungsfähiger Zellen in die Gebärmutter der Frau
- Einbringen von Eizellen oder Eizellen mit Samen in die Gebärmutter der Frau
Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es in Österreich nun auch möglich, dass gleichgeschlechtliche Frauenpaare eine IVF mittels Samenspende in Anspruch nehmen können. Auch die Präimplantationsdiagnostik am Embryo zur Vermeidung von familiären Erkrankungen sowie wiederholten Fehlgeburten ist seither erlaubt.
Nachdem die Samenspende in Österreich seit vielen Jahren erlaubt war, lässt das Gesetz von 2015 auch die Eizellspende zu.
Ist der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten jedoch nicht fortpflanzungsfähig, ist es erlaubt, den Samen eines Dritten (Samenspender) in die Gebärmutter einzubringen (=Insemination), wobei es einer ausdrücklichen Zustimmung beider Partner in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls bedarf.