Zulassung von Social Freezing in Österreich
Großer Schritt für die Selbstbestimmung von Frauen und moderne Familienpolitik.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden: Das bisherige Verbot des Einfrierens von Eizellen ohne medizinischen Grund (Social Egg Freezing) ist verfassungswidrig. Damit wird anerkannt, dass Frauen selbst bestimmen dürfen, wann der richtige Zeitpunkt für ein Kind ist. Das Verbot wird mit 1. April 2027 aufgehoben – ein historischer Schritt für mehr Freiheit und Chancengleichheit in der Familienplanung. Aus klinischer Erfahrung wissen wir, dass viele Frauen das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen in Anspruch nehmen möchten, um ihre Familienplanung flexibler gestalten zu können.
Durch die Entnahme von Eizellen in einem frühen Lebensalter, die schockgefrostet (vitrifiziert) und für eine spätere Verwendung aufbewahrt werden, lassen sich biologische und berufliche Zeitpläne besser miteinander vereinbaren. International wird dieses Verfahren seit Jahren erfolgreich angewandt, in Österreich war es bislang stark eingeschränkt. Die Öffnung verschafft Patientinnen mehr Wahlfreiheit und macht medizinisch bewährte Standards verfügbar.
Die Möglichkeit, Eizellen aus nicht-medizinischen Gründen einfrieren zu lassen, ist für viele Frauen ein wichtiger Baustein selbstbestimmter Lebensplanung. Wir sehen seit Jahren ein großes Interesse.
Die Zulassung von Social Freezing ist damit nicht nur ein medizinischer Fortschritt, sondern auch ein Signal für gesellschaftliche Offenheit und Selbstbestimmung. Die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Reproduktionsmedizin in Österreich.
Wir erfüllen Ihren Kinderwunsch!
Der erste Schritt ist dabei wahlweise ein kostenloses 15 minütiges Orientierungsgespräch oder ein ausführliches einstündiges Erstgespräch in Wien oder Baden. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl:





















