Was unsere Patienten sagen
Wunschbaby Podcast: Kinderwunsch & AMH
In dieser Wunschbaby Podcast Episode erklären Dr. Nazira Pitsinis und Christian Wallner, was hinter mit dem Anti-Müller-Hormon steckt und warum es für die Familienplanung eine wichtige Rolle spielt.Sg. Wunschbaby-Team!
Wir wollen uns beim Wunschbaby-Team, insbesondere bei Hrn. Univ. Prof. Dr. Feichtinger, Fr. Dr. Fischelmaier, Fr. Dr. Flich, Fr. Dr. Liebhart, Fr. Leibnitz, Fr. Khoss und Hrn. Dr. Carli sehr herzlich für die ausgezeichnete u. erfolgr. u. kompetente Betreuung bedanken!M.S. & J. H.
Grippeimpfstoff nicht erhältlich
Die Nachfrage nach der Grippeimpfung ist deshalb massiv gestiegen. So ließen sich letztes Jahr unter 10 Prozent der ÖsterreicherInnen impfen, 2020 wird eine Verdoppelung der Impfungen erwartet. Doch es ist gar nicht so einfach, eine Grippeimpfung zu bekommen. Aktuell herrscht ein derartiger Engpass, dass der Impfstoff in Wien voraussichtlich erst im Dezember wieder geliefert werden kann. Es ist ungeheuer ärgerlich, dass wir als Kinderwunsch-Institut so lange auf einen Impfstoff warten müssen. Täglich raten Experten in Medien, sich gegen Grippe impfen zu lassen.Ich erwarte mir von der Politik eine Lösung, da es mir nicht nur als Arzt, sondern auch als Menschen, der mit 70 Jahren ein Corona-Risikopatient ist, ein wichtiges Anliegen ist. Jedes Jahr orientiert man sich bei den Bestellungen des Stoffes an der Impfanzahl vom Vorjahr. In diesem Ausnahmejahr war es allerdings schon im Frühjahr absehbar, dass die Nachfrage für die Impfung steigen wird, da war ja schon ein Handlungsbedarf gegeben! Es ist keine Lösung, wenn sich PolitikerInnen für die Impfung stark machen, aber offenbar nichts gegen den Engpass beim Impfstoff unternehmen.Kinderwunsch & Unfruchtbarkeit
Zusammen mit Mag. Julia Ecker werden die häufigsten Zeichen für Unfruchtbarkeit bei Frau und Mann besprochen, in welchem Zeitraum Paare mit einer Schwangerschaft rechnen dürfen und welche Schritte zur Abklärung die ersten sind, wenn der Kinderwunsch über diesen Zeitraum hinaus unerfüllt bleibt.Erfolgreich beim ersten IVF Versuch.
Das Team des Wunschbabyinstituts ist ausnahmslos bemüht, kompetent, professionell und einfühlsam. Ich habe mich vom ersten Tag wohlgefühlt. Die individuelle Betreuung hat gleich bei unserem ersten IVF Versuch zum Erfolg geführt. Dr. Feichtinger bekommt die beste Bewertung von unserer Seite. Absolut empfehlenswert!Lesen Sie mehr
Kinderwunsch & Kosten:
Mit 70% Kostenrückersattung Kinderwunsch leistbar erfüllen
IVF-Fonds
Mit dem am 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen IVF-Fondsgesetz wurde beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ein IVF-Fonds eingerichtet. Dieser trägt unter bestimmten Voraussetzungen 70% der Kosten für vier IVF- bzw. ICSI-Behandlungen. Das betroffene Paar muss lediglich einen Selbstbehalt in der Höhe der übrigen 30% für Medikamente und Behandlungskosten übernehmen. Die Kosten für eine IVF-Behandlung sind österreichweit vergleichbar.
Kosten für IVF- und ICSI-Versuch
Entsprechend den Tarifvereinbarungen finden Sie in der folgenden Tabelle die Tarife einschließlich Arzneimittelkosten für die Behandlung im Rahmen eines Versuches einer IVF (In-vitro-Fertilisation) bzw. einer ICSI. (intracytoplasmatischen Spermieninjektion) Für Sie ist bei einer Behandlung im Wunschbaby Institut Feichtinger daher lediglich der in der letzten Spalte angeführte Selbstbehalt zu bezahlen.
Behandlung | Altersgruppe | Kosten | Ihre Kosten |
IVF | Frauen unter 35 Jahren | € 3.342,60 | € 1.002,78 |
ICSI | Frauen unter 35 Jahren | € 3700,83 | € 1.110,25 |
IVF | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3567,33 | € 1.070,20 |
ICSI | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3.925,50 | € 1.177,65 |
Diese Beträge sind ohne Steuern angegeben und können sich entsprechend den jeweiligen Steuerbestimmungen noch erhöhen.
Die Tarife beinhalten alle im Rahmen der Behandlung erforderlichen Beratungsgespräche, Ultraschalluntersuchungen, Laboruntersuchungen, psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuungen, Medizinprodukte und Arzneimittel sowie die eigentlichen Behandlungsmaßnahmen und die Nachbehandlung bis zur Feststellung des Eintretens oder Nichteintretens einer Schwangerschaft.
Erstgespräch
Der Weg zu Ihrem Wunschbaby beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch. Das Gespräch dauert in der Regel eine ganze Stunde. Zunächst lernen wir uns einmal kennen und besprechen das Wichtigste: Ihre persönlichen Wünsche und Anliegen.
Weiters beinhaltet dieser Termin:
- Ausführliche Anamnese
- Einschätzung der persönlichen Situation
- Beratung
- Einleitung sämtlicher Voruntersuchungen
- Therapieplanung
- Gynäkologische Untersuchung und Ultraschall
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Kostenbeitrags durch den IVF-Fonds
Um eine Kostenübernahme durch den IVF-Fonds in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Medizinisch gesicherte Indikation
- TUBARE Sterilität: beidseitig verschlossene, entfernte oder funktionsunfähige Eileiter (Eileiterunterbindung nicht inkludiert)
- PCO-SYNDROM
- ENDOMETRIOSE
Diese Diagnosen müssen von einem Facharzt mittels Bildgebender Verfahren (Ultraschallbilder/Röntgenbilder) oder Bericht eines operativen Eingriffes dokumentiert sein.
- EINGESCHRÄNKTE FERTILITÄT des MANNES (ausgewiesen durch zwei Spermiogramme mit einem Mindestabstand von einem Monat, die insgesamt nicht älter als zwei Jahre sind)
Sonstige Voraussetzungen
- Zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginnes darf die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.
- Österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger (schriftlicher Nachweis der Krankenversicherung) oder
- Personen, die nicht österreichische Staatsbürger oder nicht Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates oder nicht Staatsbürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, müssen beide über einen von einer österreichischen Behörde ausgestellten unbefristeten Aufenthaltstitel („Daueraufenthalt – EG“) und („Daueraufenthalt – Familienangehöriger“) verfügen.
- Anspruch auf Kostentragung besteht für Paare in Ehegemeinschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Notariatsakt notwendig).
- Der Anspruch auf Kostentragung besteht für höchstens vier Versuche pro Paar. Sofern einer dieser Versuche erfolgreich beendet und eine Schwangerschaft (positive Herzaktion in der 8.SSW im Ultraschall oder Eileiterscheangerschaft) herbeigeführt wurde, besteht ab diesem Versuch ein Anspruch auf Kostentragung für vier weitere Versuche. Gleiches gilt, wenn eine Schwangerschaft durch einen nicht fondsfinanzierten Versuch herbeigeführt wurde, sofern das Paar eindeutig nachweist, dass die Schwangerschaft durch eine IVF-Methode zustande kam.
- weitere Informationen und Vorgaben unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html
Jeder Versuch wird durch die Mitarbeiter des WIF einzeln angemeldet und auch abgeschlossen werden. Bei jedem Versuch müssen sowohl Altersgrenzen als auch alle übrigen Kriterien überprüft und eingehalten werden.